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Hundehaltung Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Unterlagen:
Bescheinigung vom Tierarzt (sofern vorhanden)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Fristen:
Binnen einer Woche nach Aufgabe der Hundehaltung.

Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person, ist Name und Anschrift dieser Person anzugeben.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz