Hundehaltung Anmeldung
Hundehaltung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Anmeldepflicht:
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterlagen:
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für die Tierhaltung
- ggf. Sachkundenachweis (theoretischer und praktischer Teil)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen:
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Samtgemeinde Schüttorf anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis:
a) Bei Neuanmeldungen (schriftl. oder auch über das OpenRathaus) werden die Steuermarken in der Verwaltung im Bürgerservice (Zimmer 1) ausgehändigt.
b) Sofern es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne der maßgeblichen Hundesteuersatzung handelt, ist dies dem Steueramt gesondert mitzuteilen.
Amt/Fachbereich
Steueramt