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Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzuberechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Eine Kopie des Personalausweises ist erforderlich.

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70.0

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15.0

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7.5

zuzüglich 0,85 € Porto

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport