Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Anmeldepflicht:

- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Unterlagen:

- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für die Tierhaltung
- ggf. Sachkundenachweis (theoretischer und praktischer Teil)

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen:

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Samtgemeinde Schüttorf anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Hinweis:

a) Bei Neuanmeldungen (schriftl. oder auch über das OpenRathaus) werden die Steuermarken in der Verwaltung im Bürgerservice (Zimmer 1) ausgehändigt.

b) Sofern es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne der maßgeblichen Hundesteuersatzung handelt, ist dies dem Steueramt gesondert mitzuteilen.

Amt/Fachbereich


Steueramt

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Meyer