Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer sind nur als Traditionsfeuer zulässig. Das sind Osterfeuer, die schon seit Jahren immer wieder zu Ostern am gleichen Ort oder vom gleichen Veranstalter abgebrannt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Osterfeuer sind spätestens 14 Tage vor dem Abbrennen bei der Samtgemeindeverwaltung anzumelden.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt