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Entwässerungsantrag


Entwässerungsantrag

Leistungsbeschreibung

Vor der Herstellung einer Entwässerungsanlage muss bei der Samtgemeinde Schüttorf ein Entwässerungsantrag eingereicht werden.

Ein mit Nordpfeil versehner katasteramtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstückes im Maßstab 1 : 500 mit folgenden Angaben: 

  • Straße/Hausnummer
  • Grundstücks- und Eigentumsgrenze
  • Lage der Revisions-/Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze
  • Lage der geplanten Regenentwässerung
  • Darstellung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen 

Erteilung der Entwässerungsgenehmigung 

Gebühr: 25,00 €

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

§ 95 - 100 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Fachlich freigegeben durch 

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz