Entwässerungsantrag
Entwässerungsantrag
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Leistungsbeschreibung
Vor der Herstellung einer Entwässerungsanlage muss bei der Samtgemeinde Schüttorf ein Entwässerungsantrag eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein mit Nordpfeil versehner katasteramtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstückes im Maßstab 1 : 500 mit folgenden Angaben:
- Straße/Hausnummer
- Grundstücks- und Eigentumsgrenze
- Lage der Revisions-/Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze
- Lage der geplanten Regenentwässerung
- Darstellung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung der Entwässerungsgenehmigung
Gebühr: 25,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 95 - 100 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Amt/Fachbereich
Bauamt