Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunde Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Wichtiger Hinweis: Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 15.0
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: EUR 7.5
Erteilung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 15,00 € zuzüglich 0,85 € Porto
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Amt/Fachbereich
Standesamt
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport