Entwässerungsantrag


Entwässerungsantrag

Leistungsbeschreibung


Vor der Herstellung einer Entwässerungsanlage muss bei der Samtgemeinde Schüttorf ein Entwässerungsantrag eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Ein mit Nordpfeil versehner katasteramtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstückes im Maßstab 1 : 500 mit folgenden Angaben: 

  • Straße/Hausnummer
  • Grundstücks- und Eigentumsgrenze
  • Lage der Revisions-/Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze
  • Lage der geplanten Regenentwässerung
  • Darstellung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen 

Welche Gebühren fallen an?


Erteilung der Entwässerungsgenehmigung 

Gebühr: 25,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


§ 95 - 100 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Fachlich freigegeben durch 

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz 

Amt/Fachbereich


Bauamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Sluiter