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Eheschließung Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:

  • Vollzug mit ausländischem Partner
  • Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
  • Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport