BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung


Leistungsbeschreibung

Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: EUR 4.8

Es fallen keine Gebühren an. Diese Leistungen sind alle gebührenfrei.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Bürgerservice

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport